Wirtschaft

Entwicklung der Kaufkraft der Löhne
Dieses Video macht sichtbar, wie sich die Kaufkraft der Löhne seit 1980 unter Berücksichtigung der ausbezahlten Teuerungskorrektur bis 2007 für das Personal von Basel-Stadt entwickelt hat. Von 1980 bis Mitte 1995 galt ein Lohngesetz, welches die kleinsten Löhne der Lohnklasse 31 und die höchsten Löhne der Lohnklasse 1 zugeordnet hat. Ab Juli 1995 wurde mit einem neuen Lohngesetz den kleinsten Löhnen die Klasse 1 zugeordnet und den höchsten Löhnen die Lohnklasse 28. Damit beide Bereiche verglichen werden können wurden für die graphische Darstellung die tatsächlichen Löhne vor und nach dem Wechsel in Beziehung gebracht. Damit können diese direkt verglichen werden. Im Video wird nun Jahr für Jahr die Kaufkraft aller Lohnklassen mit der Höhe einer Säule dargestellt. Zwei Vergleichsebenen sind halbtransparent markiert, nämlich die Ebene für 100% Kaufkraft (verglichen mit 1980) und eine Ebene mit 80% der Kaufkraft. Bei der zeitlichen Entwicklung fällt auf, dass bis 1986 für alle Lohnklassen die Teuerung konsequent ausgeglichen wurde und somit die Kaufkraft immer 100% betragen hat. 1988 wurden die niedrigeren Lohnklassen durch eine Reallohnerhöhung angehoben. In den nachfolgenden Jahren wurde die Teuerung nur zum Teil ausgeglichen, insbesondere musste das Personal in den Jahren 1996 und 1998 auf je 1% der Teuerung verzichten, was die Kaufkraft permanent für alle nachfolgenden Jahre um je 1% senkte. Ab dem Jahr 2005 wurde zudem die Teuerung für höhere Lohnklassen nur noch zum Teil (degressiv) ausgeglichen. Der letzte Teil des Videos zeigt die Entwicklung mit den geltenden Regeln bis ins Jahr 2017 unter der Annahme von 1,5% Teuerung. Während die niedrigen Lohnklassen noch bei 100% Kaufkraft liegen, büssen die höheren Lohnklassen durch die Anwendung der Degressionsregel immer mehr an Kaufkraft ein. Diesem Trend sollte Einhalt geboten werden. Die Universität Basel hat bereits die Degression des Teuerungsausgleichs für höhere Lohnklassen aufgehoben, im Bewusstsein, dass die Löhne im Vergleich zu der Wirtschaft konkurrenzfähig bleiben müssen. Wann folgt die Aufhebung der Degression des Teuerungausgleichs für das Staatspersonal?


Kosten des Stufenanstiegs
Alle Jahre wurde von der Universitätsleitung und dem zentralen Personaldienst (ZPD) von Basel-Stadt die Mitteilung verbreitet, dass der Stufenanstieg für das Personal das Budget Jahr für Jahr sehr stark belaste. Obwohl die Personalverbände, allen voran der BAV Einwände brachte, dass das nicht stimmen könne, wiederholten die Verantwortlichen diese Aussage stets aufs Neue. Was in diesen Mitteilungen ausser Acht gelassen wurde, ist die Tatsache, dass die übers Jahr vorgenommen Pensionierungen und der Ersatz mit jungen Arbeitskräften in der Auswirkung auf die Kosten des Stufenanstiegs für den Arbeitgeber unberücksichtigt blieb. Deshalb habe ich mich entschlossen, diese Tatsachen in einem einfach zu verstehenden Video darzustellen. Im ersten Drittel der Videosequenz wird angenommen, dass alle Alter im Personalbestand gleich oft vorkommen. Mit 63 Jahren werden die Betroffenen pensioniert. Ihr Gehalt muss zukünftig nicht mehr ausbezahlt werden und steht zur Einstellung einer jungen mitarbeitenden Person zur Verfügung. Der Rest reicht, um den Stufenanstieg aller Mitarbeitenden zu begleichen. Die Kosten für den Arbeitgeber sind somit gleich Null. Natürlich folgt nun der Einwand, dass die Altersverteilung nicht gleich sei. Deshalb wurde im zweiten Drittel des Videos angenommen, dass doppelt so viele ältere Mitarbeitende im Betrieb vorhanden seien, als Jüngere. Das führt dazu, dass doppelt so viele Personen pensioniert und durch Junge ersetzt werden. Trotzdem bleibt für den Stufenanstieg ein Rest übrig, damit können Reserven gebildet werden. Im letzten Drittel der Sequenz wird angenommen, dass doppelt so viele jüngere als ältere Personen beschäftigt sind. Hier werden die gebildeten Reserven benötigt, um die anfallenden Kosten für den Stufenanstieg zu bezahlen. Über lange Frist verursacht der Stufenanstieg keine Kosten.

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